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GDIDD Forums-Novize
Anmeldedatum: 15.02.2004 Beiträge: 22 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: Mi, 28 Mai 2008 - 19:12 Titel: |
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Du kannst froh sein das dein Kind noch nicht sprechen kann, sonst würde sie sagen "Muss ich schon wieder für deine Seite Werbung machen und dieses komische Ding auf meinem wunderschönen Kopf tragen".  |
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Admin Chef vom Ganzen

Anmeldedatum: 15.02.2004 Beiträge: 1179 Wohnort: Goslar
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Verfasst am: Do, 29 Mai 2008 - 00:01 Titel: |
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Keine Sorge: Die BePaid4 Baseball Caps sind käuflich nicht erhältlich. Die werde ich nicht vertickern...
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Schokominza Mitreder

Anmeldedatum: 27.06.2006 Beiträge: 325
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Verfasst am: Do, 29 Mai 2008 - 20:25 Titel: |
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| Admin hat Folgendes geschrieben: | (...)und sch...t prächtig.
Hier ein Beweisfoto: |
Ja wo ist denn die ganze Sch****??? Ich seh NIX!
Und hinten rechts im Bild hat sich der Yeti positioniert.......Immer diese Yetis, die unbedingt mit auf's Bild drauf wollen  _________________ Wer andern eine Bratwurst brät, braucht ein Bratwurstbratgerät. |
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Admin Chef vom Ganzen

Anmeldedatum: 15.02.2004 Beiträge: 1179 Wohnort: Goslar
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Verfasst am: Do, 29 Mai 2008 - 23:50 Titel: |
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@ Schoko: Du siehst auf dem Foto ja nur das Oberteil des Hochstuhls. Unten... also der ganze Fußboden... ist alles eingesch...
Den Drachen im Hintergrund haben wir uns übrigens mal in Berlin im Europacenter gekauft. Und ein Verkäufer aus dem Laden hat mutig versprochen uns das Vieh zum Auto zu tragen. Da wusste er aber noch nicht wo wie geparkt hatten...
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Schokominza Mitreder

Anmeldedatum: 27.06.2006 Beiträge: 325
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Verfasst am: Sa, 31 Mai 2008 - 14:53 Titel: |
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| Admin hat Folgendes geschrieben: | Unten... also der ganze Fußboden... ist alles eingesch...  |
Na dann müffelt es ja bei diesen Temperaturen bestimmt super lecker in Eurer Dachgeschoss-Bude...
Ist es nicht ziemlich unangenehm, wenn man bei der Hitze dauernd in Gummistiefeln rumlaufen muss?
Obwohl....Dauerschweißfüße oder Windeln wechseln - da kann man schon mal die erste Variante bevorzugen  _________________ Wer andern eine Bratwurst brät, braucht ein Bratwurstbratgerät. |
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Admin Chef vom Ganzen

Anmeldedatum: 15.02.2004 Beiträge: 1179 Wohnort: Goslar
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Verfasst am: So, 01 Jun 2008 - 14:12 Titel: |
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Wer läuft hier in Gummistiefeln rum?
Natur-Fango-Packungen sind SEHR gesund!
Und wenn man sich an den typischen Yeti-Geruch mal gewöhnt hat... ok, dann geht's...  |
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Admin Chef vom Ganzen

Anmeldedatum: 15.02.2004 Beiträge: 1179 Wohnort: Goslar
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Verfasst am: Do, 23 Jul 2009 - 22:40 Titel: |
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Und hier das erste Bild vom aktuellen Nachwuchs...
zum Zeitpunkt der Aufnahme 3 Stunden alt...  |
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GDIDD Forums-Novize
Anmeldedatum: 15.02.2004 Beiträge: 22 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: Do, 23 Jul 2009 - 23:39 Titel: |
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Herzlichen Glückwunsch zum neuem Nachwuchs  |
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Jenny86 Mitreder
Anmeldedatum: 16.02.2004 Beiträge: 326 Wohnort: An einem Ort, den keiner kennt!
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Verfasst am: Fr, 24 Jul 2009 - 02:16 Titel: |
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Ja dann auch mal von mir Herzlichen Glückwunsch.  _________________ Wer nicht loyal ist und pariert,
der bleibt Alleine und Krepiert.
Zitat aus HG D FK |
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inging Schon-mal-was-geschrieben-Haber
Anmeldedatum: 24.11.2004 Beiträge: 9 Wohnort: Apolda
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Verfasst am: Sa, 25 Jul 2009 - 00:00 Titel: |
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kommt ein Kind auf unsere Welt
steigt ein Stern zum Himmelszelt
gibt bei Tag und auch bei Nacht
lebenslang aufs Kindlein acht
Herzlich Willkommen Tamira |
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inging Schon-mal-was-geschrieben-Haber
Anmeldedatum: 24.11.2004 Beiträge: 9 Wohnort: Apolda
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Verfasst am: Mo, 17 Aug 2009 - 21:42 Titel: Elterngeld |
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Elterngeld: Wer sich mit dem zweiten Kind nicht sputet, hat das Nachsehen
17-08-2009
(AAV) Wer innerhalb von einem Jahr ein weiteres Kind bekommt, erhält auch für das Folgekind sein volles Elterngeld. Liegt zwischen dem Elterngeldbezug und der folgenden Geburt eine Pause ohne Arbeitseinkommen, gibt es nur 300 Euro im Monat.
Das Elterngeld ersetzt ausfallendes Erwerbseinkommen. Wer zuletzt nicht erwerbstätig, sondern in Elternzeit war, hat beim Elterngeld das Nachsehen. In solchen Fällen gibt es nur den Mindestbetrag von 300 Euro. Das ist korrekt und verfassungsgemäß, befand das Bundessozialgericht (Az. B 10 EG 1/08 R und B 10 EG 2/08 R). Klar ist damit: Wer sein Elterngeld optimieren möchte, muss sich mit dem zweiten Kind sputen.
Ein vielfach praktiziertes Modell der Familiengründung sieht so aus: Nach der Geburt des ersten Kindes setzt die Mutter für eine dreijährige Elternzeit mit ihrer beruflichen Tätigkeit aus. Gegen Ende dieser Zeit wird dann das zweite Kind geboren, woran sich erneut eine dreijährige Elternzeit anschließt. Für das Elterngeld hat eine solche Familienplanung fatale Folgen. Das mussten zwei Frauen aus Berlin erfahren, die bis zur Geburt ihres ersten Kindes vollzeitbeschäftigt waren und nach dem Ende des Elterngeldbezuges bis zur Geburt des zweiten Kindes Elternzeit in Anspruch genommen hatten. Das nach der Geburt des zweiten Kindes gezahlte Elterngeld war deutlich niedriger als es bei Anknüpfung an das Einkommen aus der Vollzeitbeschäftigung vor der ersten Geburt gewesen wäre.
Das Elterngeld wird im Regelfall nach dem Einkommen im letzten Jahr vor der Geburt des letzten Kindes bemessen. Wenn es hier kein Einkommen gab, bekommt die Mutter nur den Mindestsatz von 300 Euro (eventuell erhöht um einen Geschwisterbonus). Das ergibt sich so aus § 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Von den Betroffenen ist dies als ungerechtfertigte Benachteiligung der Mütter von mehreren Kindern kritisiert worden.
Das BSG sieht aber hierin keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Beim Elterngeld werde konsequent der Grundsatz des Einkommensausgleichs bei Betreuung eines Kindes im ersten Lebensjahr umgesetzt: Wenn kein Einkommen wegfällt, weil vor der Geburt keines erzielt worden ist, muss kein Wegfall kompensiert werden. Der Basisbetrag von 300 Euro im Monat soll dann reichen.
Mit den Urteilen des BSG ist der Rechtsweg erschöpft. Die betroffenen Mütter können zwar noch das Bundesverfassungsgericht anrufen. Die Chancen stehen hier aber nicht gut, weil das Gericht immer wieder betont, wie weit die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei Leistungen der Familienförderung reicht. |
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